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   VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 10.30187   

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https://dejure.org/2010,36204
VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 10.30187 (https://dejure.org/2010,36204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2010 - 11 ZB 10.30187 (https://dejure.org/2010,36204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 11 ZB 10.30187 (https://dejure.org/2010,36204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Geltendmachung einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Retraumatisierungsgefahr bei einer Abschiebung in die Türkei;Substantiierung eines diesbezüglichen Beweisantrags

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3
    Prozessrecht, Beweisantrag, Posttraumatische Belastungsstörung, Sachverständigengutachten, Retraumatisierung, Suizidgefahr, Türkei, Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 10.30187
    Das Verwaltungsgericht hätte diesen Teil der Beweisbehauptungen des Klägers deshalb nur dann als unsubstantiiert bezeichnen dürfen, wenn das Schreiben des Bezirksklinikums nicht den Mindestanforderungen entsprochen hätte, die nach den beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 (Az. 10 C 8.07 [BVerwGE 129, 251]; Az. 10 C 17.07 [Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 31]) an die Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags zu stellen sind, der das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 10.30187
    Das Verwaltungsgericht hätte diesen Teil der Beweisbehauptungen des Klägers deshalb nur dann als unsubstantiiert bezeichnen dürfen, wenn das Schreiben des Bezirksklinikums nicht den Mindestanforderungen entsprochen hätte, die nach den beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 (Az. 10 C 8.07 [BVerwGE 129, 251]; Az. 10 C 17.07 [Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 31]) an die Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags zu stellen sind, der das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat.
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